- 2726 -

1302. Oktober 14. Frankenstein.

pridie yd. Oct.

Cristan, Pfarrer von Frankenstein, urkundet, dass weiland Hermann, Erbvogt von Frankenstein, auf seinem Todtenbette einen Vierdung Zins ihm und seinen Nachfolgern vermacht habe, und dass dessen Sohn, der jetzige Erbvogt Arnold für seinen Antheil, den dritten Theil 2 Skot Zins auf einer Schuhbank angewiesen und ausserdem zum Seelenheile seiner Mutter weiland Frau Katharina einen halben Vierdung zu Anniversaren beider Eltern ausgesetzt hat, nämlich Vigilien am Abend vorher und Todtenmessen am Tage früh. Selbige Schuhbank hat Arnold dem Pfarrer und dessen Nachfolgern ganz geschenkt unter der Verpflichtung, von den Einnahmen jährlich 2 Skot den Dominikanern zu Frankenstein und ebensoviel an die Baukasse der Pfarrkirche zu zahlen.

Z.: die Bürger von Frankenstein Rupert, Günther von Rychenstein (Reichenstein), Heinrich v. Lebenstein (Löwenstein bei Fr.), Heinrich der Mälzer und Nikolaus der Mälzer.


An dem Or. im Pfarrarch. zu Frankenstein hängen an schmalen Pergamentstreifen das am Rande leicht beschädigte Siegel des Pfarrers Cristan und das am obern rechten Rande stark verletzte S. des Heinrich v. Lebenstein (beide Siegel sind nach den Kamenzer Urk. abgebildet bei Pfotenhauer, Siegel T. XIII, 99 und T. III, 24). Von dem 3. Siegel, des Erbvogtes Arnold, ist nur ein Rest des zum Befestigen gebrauchten Pergamentstreifens noch vorhanden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.